Unternehmensverkauf und-kauf in der außerklinischen Intensivpflege

ConAlliance ist Ihr Spezialist für Unternehmensverkauf und Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions) im Segment der Außerklinischen Intensivpflege (auch als Ambulante Intensivpflege oder Beatmungspflege bezeichnet).

Außerklinische Intensivpflege umfasst die Versorgung von Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege außerhalb des Krankenhauses. Kennzeichnend ist der Anspruch auf die ständige Anwesenheit einer qualifizierten Pflegefachperson, um jederzeit sofort intervenieren zu können.

Diese Seite richtet sich an Gesellschafter und Geschäftsführer von Intensivpflegediensten, Beatmungs-Wohngemeinschaften und Anbietern der 1:1-Versorgung, die einen Verkauf erwägen oder ihre Handlungsmöglichkeiten prüfen oder an Investoren, die Akquisitionen in diesem Segment planen.

 

Drei Abgrenzungen sind für das Verständnis dieses Teilmarktes wesentlich

Gegenüber der häuslichen Krankenpflege. Die außerklinische Intensivpflege ist seit ihrer eigenständigen Normierung nicht mehr ein Sonderfall der häuslichen Krankenpflege, sondern eine eigene Leistung mit eigenem Zulassungs-, Vertrags- und Qualitätsregime. Das hat den Markt von einem Teilsegment der ambulanten Pflege zu einem eigenständigen Versorgungsbereich mit eigener Eintrittshürde gemacht.

Gegenüber der Pflege nach SGB XI. Die Leistung wird von der Krankenversicherung getragen, nicht von der Pflegeversicherung. Das unterscheidet die Erlöslogik grundlegend von der übrigen Pflege: Es gibt keine Pflegegrade, keine Pflegesatzverhandlung nach SGB XI und keinen Eigenanteil in der dort bekannten Form. Vergütet wird auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit den Krankenkassen, und die Leistung setzt eine ärztliche Verordnung sowie eine Genehmigung der Krankenkasse voraus.

Gegenüber der Intensivmedizin. Die Patienten sind medizinisch stabil, aber dauerhaft auf Überwachung und behandlungspflegerische Maßnahmen angewiesen, typischerweise nach invasiver oder nichtinvasiver Beatmung, bei liegender Trachealkanüle oder bei vergleichbar hohem Überwachungsbedarf. Der Markt lebt damit von einer Patientengruppe, die die Klinik verlassen kann, aber nicht in die Regelversorgung entlassen werden kann.

 

Unsere Erfahrung und Erfolgsbilanz

ConAlliance verfügt über belastbare Mandatsbeziehungen und einen der umfangreichsten Track Records in der außerklinischen Intensivpflege. Begleitet wurden Transaktionen rund um führende Plattformen – sei es als deren Berater oder auf Investorenseite –, darunter die Deutsche Pflege Gruppe (Verkauf an BU Bregal Unternehmerkapital, heute Linimed), Pflegezeit, Deutsche Intensivpflege Holding (heute Opseo), ICHome24, VitalAire, die Deutsche Fachpflege Gruppe sowie Bonitas. Ebenso beraten wurden zahlreiche mittelständische, inhabergeführte Intensivpflegediensttransaktionen – darunter CareBrandenburg24, CareBerlin24, Althoff, ProSana, Silvia Hofbauer, Gstöttner & Oberbauer sowie Gebomed –, um nur einige zu nennen. Insgesamt steht dieser Track Record für über 35 Transaktionen im Segment der ambulanten Intensivpflege.

Damit gilt ConAlliance als einer der versiertesten Berater dieser Nische – mit direktem Zugang zu den relevanten Entscheidern und fundierter Erfahrung in der Strukturierung, Ansprache und Durchführung komplexer Transaktionen.

Einige Details zu Mergers & Acquisitions im Segment "Außerklinische Intensivpflege"

Die außerklinische Intensivpflege wird häufig als Teilbereich der ambulanten Pflege geführt. Wirtschaftlich ist sie ein eigener Markt, und zwar aus drei Gründen.

Erstens die Erlösdichte. Ein Versorgungsfall in der 1:1-Beatmungspflege bindet über die gesamte Woche Fachpersonal und erzeugt einen Erlös, der ein Vielfaches einer Tourenpflegeleistung beträgt. Ein Anbieter erreicht den Transaktionskorridor dieser Seite mit einer Fallzahl, die in der Tourenpflege dafür nicht ausreicht. Aus demselben Grund wirkt der Ausfall einzelner Fälle unmittelbar auf das Ergebnis.

Zweitens die Zugangshürde. Der Betrieb setzt qualifiziertes Fachpersonal, Genehmigungen der Kostenträger und die Verordnung durch besonders qualifizierte Ärzte voraus. Ein Erwerber kann diesen Zugang nicht kurzfristig aufbauen. Das ist der Grund, weshalb in diesem Teilmarkt gekauft und nicht gegründet wird.

Drittens die regulatorische Steuerung der Nachfrage. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur außerklinischen Intensivpflege bestimmt über Potenzialerhebung, Verordnungsbefugnis und Erhebungsintervalle, wer versorgt wird und wie lange. Sie wird fortlaufend fortgeschrieben; zuletzt wurde die Verordnung im Rahmen der Fernbehandlung eröffnet. Damit ist die Fallzahl eines Anbieters nicht allein Ergebnis seiner Vertriebsleistung, sondern auch Ergebnis einer Regel, die sich ändern kann. Ein Erwerber weiß das und rechnet es ein. Für den Verkäufer folgt daraus eine dauerhafte Aufgabe und keine einmalige: Der jeweils geltende Stand der Richtlinie und seine Wirkung auf die eigene Fallstruktur gehören in die Vorbereitung jedes Prozesses.

Wer seinen Intensivpflegedienst verkaufen will, verkauft deshalb nicht in erster Linie Umsatz, sondern die Belastbarkeit dieser drei Größen: Fachpersonal, Genehmigungslage und Zuweiserstruktur.

Das Gesetz kennt mehrere Orte der Leistungserbringung. Wirtschaftlich zerfällt der Markt in drei Modelle mit deutlich unterschiedlicher Ertragsstruktur.

Versorgung in der Häuslichkeit (1:1). Eine Pflegefachkraft betreut einen Versicherten, rund um die Uhr im Schichtbetrieb. Das ist die personalintensivste Form. Der Erlös je Fall ist hoch, die Marge jedoch empfindlich, weil jeder Ausfall unmittelbar durch eine andere Fachkraft oder durch Leiharbeit gedeckt werden muss und weil Wegezeiten nicht auf mehrere Versicherte verteilt werden können.

Versorgung in Wohneinheiten (Intensivpflege-Wohngemeinschaften). Mehrere Versicherte werden an einem Ort versorgt, das Fachpersonal wird gebündelt. Dies ist das wirtschaftlich attraktivste Modell, weil derselbe Personaleinsatz mehrere Versorgungsfälle trägt und Dienstpläne planbar werden. Der Preis dafür ist ein erheblicher Struktur- und Investitionsaufwand: Wohneinheiten unterliegen baulichen, hygienischen und organisatorischen Anforderungen, die in den Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V im Einzelnen geregelt sind, unter anderem zur Platzzahl je Einheit, zu Mindestzimmergrößen, zur Barrierefreiheit nach DIN-Norm, zur baurechtlichen Einordnung als Sonderbau, zum Notfallmanagement in Abstimmung mit Feuerwehr und Rettungsdienst sowie zum Hygienekonzept.

Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Der Gesetzgeber hat diesen Weg ausdrücklich gestärkt und die Versicherten dort finanziell entlastet. In der Praxis hat sich die Verlagerung dorthin langsamer vollzogen als ursprünglich angenommen; die Zahl spezialisierter stationärer Einrichtungen bewegt sich seit Jahren in einer engen Bandbreite, weil Neubauvorhaben an Bau- und Energiekosten und an der geringen Fallzahl je Einrichtung scheitern.

Die Verschiebung zwischen diesen Formen ist die wichtigste strukturelle Bewegung des Marktes. Sie verläuft seit Jahren zugunsten der Wohngemeinschaft und zulasten der Einzelversorgung in der Häuslichkeit. Wer Anbieter in diesem Markt vergleicht, vergleicht deshalb zuerst den Anteil der Wohngemeinschaftsversorgung und erst danach Umsatz oder Fallzahl.

Die außerklinische Intensivpflege ist in wenigen Jahren grundlegend neu geordnet worden. Vier Bausteine prägen den Markt bis heute – und erklären seine besondere Dynamik.

1. Das Intensivpflege‑ und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG).   Es hat die außerklinische Intensivpflege aus der häuslichen Krankenpflege herausgelöst, Versorgungsorte definiert, die Verordnung an besonders qualifizierte Ärzte gebunden, Versicherte in Einrichtungen finanziell entlastet und Kliniken Anreize für Entwöhnungsversuche gesetzt. Frühere Entwürfe hätten die Häuslichkeit stark eingeschränkt; die verabschiedete Fassung wahrt ihren Vorrang.

2. Die Potenzialerhebung.   Bei beatmeten oder tracheotomierten Versicherten ist regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren, ob eine Reduzierung der Beatmungszeit möglich ist. Dieser Mechanismus stellt jeden Fall strukturell auf Wiedervorlage – wirtschaftlich der wirksamste Eingriff des gesamten Regelwerks.

3. Der Ärztemangel als Vollzugsproblem.   Die Verordnungsbefugnis ist an besondere Qualifikationen gebunden, die Zahl entsprechend qualifizierter Ärzte lange unzureichend. Übergangsregelungen erlaubten Verordnungen ohne vorherige Potenzialerhebung, wenn kein qualifizierter Arzt erreichbar war. Die Folge: strenge Regeln, aber regional stark unterschiedliche Genehmigungspraxis und Bestandssicherheit.

4. Rahmenempfehlungen nach SGB V.   Sie regeln den Betrieb im Detail: Anforderungen an verantwortliche Pflegefachkräfte, Qualifikationen je nach Beatmungsstatus, Personalschlüssel, bauliche und organisatorische Vorgaben, Qualitätsmanagement, Dokumentation und Leistungsnachweise. Sie werden fortgeschrieben, zuletzt u. a. mit dem elektronischen Leistungsnachweis.

Die Folge in einem Satz:   Die außerklinische Intensivpflege ist der Teilmarkt mit der höchsten regulatorischen Eintrittshürde – und genau das macht ihn für Erwerber attraktiv: Marktzugang wird gekauft, nicht aufgebaut.

Die Nachfrage entsteht überwiegend aus drei Quellen: aus der Beatmungsmedizin (Patienten, die nach Langzeitbeatmung nicht vollständig entwöhnt werden konnten), aus der Neurologie und Neurochirurgie (Schädel-Hirn-Trauma, hoher Querschnitt, neuromuskuläre Erkrankungen, apallisches Syndrom) sowie aus der Kinderintensivversorgung.

Drei Merkmale der Nachfrage sind für die Beurteilung des Marktes erheblich:

Sie ist konjunkturunabhängig. Der Bedarf entsteht aus medizinischen Ereignissen und nicht aus Kaufkraft.

Sie ist zu einem erheblichen Teil jung. Anders als in der Altenpflege ist ein großer Teil der Versicherten unter 65 Jahre alt, und die Versorgungsdauer je Fall reicht über Jahre. Das erklärt sowohl die Erlösdichte je Fall als auch die Bedeutung der Zuweiserbeziehungen: Ein einzelner gewonnener Fall bindet Kapazität über einen langen Zeitraum.

Sie ist regulatorisch gesteuert. Ob ein Fall versorgt wird, entscheidet nicht der Markt, sondern die Kette aus ärztlicher Verordnung, Potenzialerhebung und Genehmigung durch die Krankenkasse. Das ist der zentrale Unterschied zu nahezu jedem anderen Pflegesegment und der Grund, weshalb Marktprognosen für diesen Bereich regelmäßig danebenliegen.

Die Datenlage ist schwach. Ein systematisches Register zur außerklinischen Intensivpflege besteht nicht. Verfügbar sind Leistungsfallzahlen aus der GKV-Statistik, Abrechnungsdaten einzelner Kassen und Erhebungen privater Marktbeobachter, die sich in Methodik und Abgrenzung unterscheiden. Jede Zahl zu diesem Markt ist deshalb mit einer Angabe ihrer Quelle und ihres Erhebungsjahres zu verwenden; Angaben zum Marktvolumen in Euro schwanken zwischen Quellen erheblich, weil sie unterschiedliche Leistungsarten einbeziehen.

Der Markt ist klar zweigeteilt.

Viele kleine und mittlere Anbieter.   Mehrere Hundert Pflegedienste sind auf außerklinische Intensivpflege spezialisiert, eine größere Zahl bietet sie ergänzend an. Der überwiegende Teil ist inhabergeführt, regional tätig und betreibt meist nur wenige Wohneinheiten.

Wenige überregionale Gruppen.   An der Spitze stehen einige große Anbieter mit Dutzenden Pflegediensten und über hundert Wohneinheiten. Sie gehören überwiegend internationalen Finanzinvestoren aus dem Vereinigten Königreich, Belgien oder den USA. Zu den bekanntesten Gruppen zählen Linimed, opseo, Deutsche Fachpflege, Bonitas, RENAFAN und aiutanda.

Wachstum fast ausschließlich anorganisch.   Die großen Gruppen sind durch fortlaufende Zusammenschlüsse mit regionalen Trägern entstanden – nicht durch Neugründung. Fachpersonal, Genehmigungen, Zuweiserbeziehungen und Wohneinheiten lassen sich nicht kurzfristig aufbauen. Auch Zusammenschlüsse größerer Gruppen oder Fusionen innerhalb eines Investorportfolios sind beobachtet worden.

Angrenzende Erwerber.   Neben spezialisierten Gruppen treten Konzerne aus Heimbeatmung, Sauerstoff‑ und Schlafapnoetherapie sowie Hilfsmittelversorgung als Käufer auf – für sie ist Intensivpflege die Erweiterung einer bestehenden Versorgungskette. Ebenso erwerben Betreiber aus stationärer Altenpflege und Eingliederungshilfe, seit die Versorgung in Einrichtungen gestärkt wurde.

Erlösseite.   Erlöse entstehen je Versorgungsfall und Zeiteinheit auf Basis vertraglich vereinbarter Sätze – weder mengenelastisch noch kurzfristig gestaltbar. Wachstum entsteht ausschließlich durch neue Fälle, und neue Fälle entstehen durch Zuweiser.

Kostenseite.   Der Personalaufwand dominiert. Für Wohneinheiten geben die Rahmenempfehlungen einen Orientierungswert für den Personalschlüssel vor, der individuell verhandelt wird und wirtschaftlich tragfähig sein muss. In der Einzelversorgung liegt der Schlüssel naturgemäß deutlich ungünstiger. Die Differenz zwischen beiden Modellen ist der zentrale Margenhebel.

Die drei Größen, an denen Anbieter bestehen oder scheitern:

Personalverfügbarkeit.   Ohne qualifizierte Pflegefachkräfte ist ein genehmigter Fall nicht besetzbar und erwirtschaftet keinen Erlös. Der Anteil der Leiharbeit zeigt die Belastbarkeit eines Anbieters unmittelbar. Eine dauerhaft hohe Quote ist kein Sondereffekt, sondern ein strukturelles Margenproblem.

Auslastung der Wohneinheiten.   Eine Wohngemeinschaft trägt ihre Fixkosten erst ab Mindestbelegung. Unterbelegung ist die häufigste Ursache für Ergebniseinbrüche.

Zuweiserstruktur.   Neuaufnahmen stammen aus Kliniken, Weaning‑Zentren und Arztpraxen. Eine starke Konzentration auf wenige Zuweiser ist ein Bestandsrisiko, das sich nicht kurzfristig korrigieren lässt.

Wirtschaftliche Risiken aus der Regulierung:   Wegfall von Fällen nach erfolgreicher Entwöhnung, Genehmigungsverweigerungen oder Kürzungen einzelner Kostenträger, Rückforderungen aus Abrechnungsprüfungen, Statusfragen bei Honorarkräften sowie die Frage, ob eine Wohngemeinschaft landesrechtlich als ambulant oder stationär eingestuft wird.

1. Spezialisierte Plattformen mit Buy‑and‑Build.   Überregionale Anbieter wachsen überwiegend durch Zusammenschlüsse mit regionalen Trägern – Fachpersonal, Genehmigungen und Zuweiserbeziehungen lassen sich nicht kurzfristig aufbauen. Linimed ist ein Beispiel für über mehrere Bundesländer gewachsene Plattformen.

2. Finanzinvestoren mit Plattformstrategie.   Die zuerst genannten spezialisierten Plattformen mit Buy‑and‑Build sind fast immer in Hand von Finanzinvestoren (Private Equity). Aber sie treten selten als Ersterwerber auf, sondern über bestehende Plattformen. Für Verkäufer heißt das: Verhandelt wird meist mit der Geschäftsführung der Plattform, deren Zukaufkriterien das Ergebnis bestimmen, und nicht mit dem Finanzinvestoren (Private Equity) direkt, es ei denn das Unternehmen eignet sich in der Größe und Organisation als eigenständige Plattform. 

3. Konzerne aus der medizinischen Versorgung.   Anbieter aus Heimbeatmung, Sauerstoff‑ und Schlafapnoetherapie oder Hilfsmittelversorgung erwerben Intensivpflegedienste, um bestehende Versorgungsketten um die pflegerische Leistung zu erweitern. 

4. Regionale Anbieter mit angrenzendem Versorgungsauftrag.   Träger aus Behindertenhilfe, neurologischer Rehabilitation oder Kinderkrankenpflege schließen Versorgungslücken im eigenen Gebiet. Sie zahlen selten den Höchstpreis, bieten aber häufig die höchste Abschlusssicherheit.

Wiederkehrende Punkte in diesem Teilmarkt – und warum sie vor der Ansprache geklärt sein müssen

Potenzialerhebung und Verordnungsfähigkeit.   Die Richtlinie bindet die Verordnung an besonders qualifizierte Ärzte und verlangt die regelmäßige Erhebung des Entwöhnungspotenzials. Ein Erwerber prüft, welche Fälle wann zur Wiedererhebung anstehen und welche Fallzahl bei planmäßiger Entwöhnung entfiele. Wer seine eigenen Fälle kennt, verhandelt darüber – wer sie nicht kennt, erfährt sie aus der Due Diligence der Gegenseite.

Genehmigungsstand je Kostenträger.   Unterschiedliche Praxis, Laufzeiten und Vergütungssätze. Die vollständige Übersicht gehört in die Vorbereitung, nicht in die Due Diligence.

Abrechnung und Leistungsnachweise.   Prüffestigkeit der Dokumentation, Umgang mit Rückforderungen, Verfahren bei Abwesenheitszeiten. Rückforderungsrisiken werden üblicherweise über Freistellungen und nicht über den Kaufpreis abgebildet – ihre Höhe bestimmt jedoch den einbehaltenen Kaufpreisanteil.

Statusfragen beim Personal.   Honorarkräfte und Springermodelle sind verbreitet. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist ein wiederkehrendes Prüfthema mit Wirkung auf zurückliegende Zeiträume.

Qualitätsprüfungen.   Durch Befugniserweiterung und Entbürokratisierung gilt ein Prüfintervall von zwei statt einem Jahr; die Dokumentation ist reduziert. Der letzte Bericht kann älter sein und verliert an Aussagekraft. Erwerber ersetzen ihn zunehmend durch eigene Erhebungen. Ein Verkäufer sollte seinen Qualitätsstand zwischen zwei Prüfungen belegen können.

Abgrenzung der Wohngemeinschaft zur stationären Einrichtung.   Überschreitet die Organisationsform die landesrechtliche Schwelle, ändern sich Zulassung, Vergütung und bauliche Anforderungen. Die Schwelle ist je Bundesland unterschiedlich – und ein zentraler rechtlicher Risikopunkt.

Demografie und Medizin.   Beide wirken gleichgerichtet: Durch Fortschritte in der Intensivmedizin überleben mehr Menschen kritische Ereignisse und bleiben anschließend dauerhaft überwachungspflichtig. Die Nachfrage steigt strukturell – unabhängig von Konjunktur oder Reformzyklen.

Personalverfügbarkeit als bindende Restriktion.   Nicht die Fallzahlen begrenzen das Wachstum, sondern die Zahl qualifizierter Pflegefachkräfte. Jede Prognose, die Marktwachstum aus dem medizinischen Bedarf ableitet, überschätzt den Markt systematisch. Der Engpass liegt im Personal, nicht in der Nachfrage.

Zunehmender Regulierungsdruck.   Potenzialerhebung, Qualifikationsanforderungen, bauliche Vorgaben und Dokumentationspflichten erhöhen die Mindestgröße, ab der ein Anbieter wirtschaftlich arbeiten kann. Das ist der zentrale Konsolidierungstreiber – und weitgehend unabhängig von der allgemeinen Pflegepolitik.

Ambulant vs. stationär als wunde Stelle.   Die Abgrenzung zwischen Wohngemeinschaft und stationärer Einrichtung ist landesrechtlich unterschiedlich, wird uneinheitlich vollzogen und entscheidet über Zulassung, Vergütung und bauliche Anforderungen. Sie bleibt einer der größten Unsicherheitsfaktoren.

Finanzierungsdruck der GKV.   Die außerklinische Intensivpflege gehört zu den teuersten Einzelleistungen der GKV je Versichertem und steht damit regelmäßig im Fokus von Einsparbemühungen. Die Potenzialerhebung ist genau aus diesem Druck heraus eingeführt worden.

Kurz gesagt: Die Nachfrage wächst, der Personalengpass bleibt, die Regulierung steigt – und genau diese Kombination wird aus unserer Sicht die Marktstruktur der kommenden Jahre prägen.

Warum in diesem Markt gekauft wird. Marktzugang, Genehmigungen, eingearbeitetes Fachpersonal und Zuweiserbeziehungen sind nicht in vertretbarer Zeit aufzubauen. Ein Erwerber kauft Zugang, nicht Umsatz.

Woran ein Erwerber bewertet. Anteil der Wohngemeinschaftsversorgung an der Gesamtleistung, Auslastung der Einheiten, Fachkraftquote und Leiharbeitsanteil, Verteilung der Neuaufnahmen auf mehrere Zuweiser, Genehmigungsstand je Kostenträger, Miet- oder Eigentumsverhältnisse der Wohneinheiten mit Restlaufzeiten, sowie die Personenbindung des Gesellschafters.

Was in der Due Diligence regelmäßig auftaucht. Wirkung anstehender Potenzialerhebungen auf die Fallzahl; Genehmigungs- und Widerspruchslage je Kasse; Vollständigkeit und Prüffestigkeit der Leistungsnachweise; sozialversicherungsrechtliche Statusfragen bei Honorar- und Springerkräften; baurechtliche und hygienische Konformität der Wohneinheiten nach den Anforderungen der Rahmenempfehlungen; landesrechtliche Einordnung der Wohngemeinschaften; Rückstellungen für Urlaub und Überstunden.

Welche Verkäuferseite typischerweise auftritt. Inhabergeführte regionale Anbieter mit einer bis mehreren Wohngemeinschaften, häufig in einer Nachfolgesituation oder an der Grenze der eigenen Finanzierungskraft für weitere Einheiten. Die Größenordnung eines solchen Anbieters erreicht den Transaktionskorridor eines strukturierten Prozesses eher als ein vergleichbar großer Anbieter der Tourenpflege, weil die Erlösdichte je Fall erheblich höher ist.

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Homecare Mergers Acquisitions

In der Homecare-Branche, die sowohl Gesundheitsdienstleistungen zu Hause als auch medizinische Produkten umfasst, sind Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) von zentraler strategischer Bedeutung, um auf Marktdynamiken zu reagieren und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die Gründe für M&A-Aktivitäten in diesem Sektor sind vielfältig und umfassen das Streben nach Skaleneffekten, die Erweiterung des geografischen Fußabdrucks, die Diversifizierung des Angebotsportfolios sowie den Zugang zu neuen Technologien und Patientendaten. Ein weiterer Anreiz für M&A-Aktivitäten ist die zunehmende Akzeptanz von Homecare als kosteneffektive Alternative zu stationären Gesundheitsleistungen, was durch Fortschritte in der Medizintechnik und digitale Gesundheitslösungen ermöglicht wird.

Dies macht Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) sowohl für Verkäufer, als auch für Käufer interessant.

Homecare Unternehmensverkauf

Aus einer strategischen Perspektive ermöglichen es M&A-Aktivitäten Unternehmen, ihre Ressourcen zu bündeln und effizienter zu agieren. Durch Übernahmen können Unternehmen schnell Kompetenzen in Schlüsselbereichen wie der digitalen Gesundheit erwerben, was insbesondere in einem sich schnell entwickelnden Markt wie dem Gesundheitssektor von großer Bedeutung ist.

Die finanzielle Bewertung von Zielunternehmen im Homecare-Sektor erfordert eine sorgfältige Analyse. Es gilt, nicht nur die aktuellen Cashflows zu bewerten, sondern auch Synergien, das Potenzial für Cross-Selling, sowie mögliche Risiken, die sich aus regulatorischen Veränderungen ergeben können. Da der Sektor stark reguliert ist, muss bei jeder Transaktion eine gründliche Due Diligence durchgeführt werden, um Compliance-Risiken zu minimieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass M&A-Aktivitäten in der Homecare-Branche eine wichtige strategische Option für Unternehmen darstellen, um in einem wachsenden Markt führend zu bleiben oder zu werden. Sie erfordern jedoch eine präzise Ausführung und fundierte strategische Planung, um den langfristigen Erfolg zu sichern. Es ist unerlässlich, dass Fachleute mit tiefem Verständnis des Gesundheitsmarktes und Erfahrung in komplexen Finanztransaktionen diese Prozesse steuern.

Treiber für Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) in der ambulanten Versorgung / Homecare

Ein wesentlicher Treiber für M&A-Aktivitäten im Homecare-Sektor ist die zunehmende Nachfrage nach qualitativ hochwertiger Pflege zu Hause. Die alternde Bevölkerung und der damit verbundene Anstieg chronischer Erkrankungen erfordern innovative und skalierbare Lösungen, die durch strategische Zusammenschlüsse und Übernahmen ermöglicht werden können. Unternehmen, die ihre Ressourcen bündeln, können Synergien nutzen, um beispielsweise technologische Innovationen voranzutreiben, die Patientenversorgung zu verbessern und Kosten zu senken.

Ein weiteres zentrales Motiv für M&A im Homecare-Sektor ist der Zugang zu Fachkräften. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Durch Übernahmen können Unternehmen schnell auf qualifiziertes Personal zugreifen und somit ihre Dienstleistungsqualität aufrechterhalten oder sogar verbessern.

Mergers Acquisitions und Commercial Due Diligence in der Ambulanten Intensivpflege

Für die "Ambulante Intensivpflege" werden analog auch die Begriffe "Außerklinische Intensivpflege", "Beatmungspflege", "1-zu-1-Versorgung", und "24-Stunden-Pflege" verwendet. Der Markt ist stark fragmentiert und bietet Konsolidierungsmöglichkeiten. Das macht die Branche für Private Equity und Finanzinvestoren und große Unternehmen mit Expansionsabsichten interessant. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Erkrankungen wie die Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Obesitas-Hypoventilationssyndrom (OHS), neuromuskuläre Erkrankungen etc., Hauptgründe für einen Bedarf an ambulanter Intensivpflege, weisen steigende Fallzahlen auf. Große Anbieter sind beispielsweise Deutsche Fachpflege Holding (DFH), Bonitas, GIP/ Pro Vita, Renafan und Advita.

Finanzinvestoren zeigen ebenfalls ein zunehmendes Interesse an der Homecare-Branche, da sie das Wachstumspotenzial und die relative Stabilität dieses Sektors erkennen. Private-Equity-Firmen und andere Investoren suchen nach attraktiven Übernahmezielen, um ihre Portfolios zu diversifizieren und langfristige Renditen zu sichern. Aktuelle und ehemalige Stakeholder im Markt der Ambulanten Intensivpflege sind: Adiuva Capital mit der advita-Gruppe, Chequers mit der DFH Deutsche Fachpflege Holding, Advent International mit der DFH Deutsche Fachpflege Holding, Renafan, Home Instead, Bonitas Holding, Ergon Capital mit der Deutsche Intensivpflege Holding, Bregal mit der Deutschen Pflege Gruppe, GHO mit Linimed Fazmed, Vitruvian mit Linimed Fazmed, etc.

Zu den wichtigsten Anbietern von Homecare, die auch für Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) relevant sind, gehören:

Deutschland

  • Korian Deutschland
  • Schönes Leben Gruppe
  • Pflege zu Hause Küffel
  • Home Instead Deutschland
  • Promedica Plus
  • SeniVita Social Care
  • Pflegehelden
  • Pflegedienst Nicole Tobias
  • Pflege daheim Schleicher
  • Pflegehilfe Plus


Österreich

  • SeneCura
  • CareRing
  • Hausengel
  • Cura Domo
  • Hilfswerk Austria
  • Volkshilfe Österreich
  • Mobile Pflege Wien
  • 24h Pflege Vermittlung
  • Promedica24
  • SeniorenLebenshilfe

Schweiz

  • Spitex Privat
  • Home Instead Schweiz
  • LIVIT AG
  • Qualis Vita
  • Care24 Schweiz
  • Perlavita
  • Hirslanden Home Care
  • Medicas Spitex
  • Spitex Gold
  • Swiss Homecare

 

Marktvolumen / -prognose des Homecare-Marktes

Das aktuelle Volumen des globalen Homecare-Marktes liegt bei ca. $ 225 Mrd. Sein reali-sierbares Wachstumspotenzial bis 2016 (bei CAGR von ca. 7,7% p.a.) wird auf zusätzlich ca. $ 70 Mrd. geschätzt, so dass derzeit ein Anstieg auf weltweit ca. $ 295 Mrd. angenommen wird. Das Produkte- / Equipment-Segment im Bereich Homecare-Hilfsmittel beinhaltet bis 2016 voraussichtlich einen Marktanteil von ca. 22% bzw. $ 65 Mrd. bei Planwachstum (CAGR) von ca. 15,5% p.a. Im Zuge von überalternder Bevölkerung, Zunahme chronischer Krankheiten, präferierter am-bulanter Therapie sowie häuslicher Pflege und realisierbarem Kosteneinsparpotenzial gelten Produktneuentwicklungen und Innovationen als die wesentlichsten Wachstumstreiber. [ In den führenden Homecare-Marktregionen NORTAM (Marktanteil 2013 ca. 42% / $ 92 Mrd.) und EU (Marktanteil 2013 ca. 23% / $ 50 Mrd.) mit den größten Märkten Deutschland, Frankreich, UK, Russland kann zukünftig von einem anhaltend stabilen, soliden Wachstum ausge-gangen werden, auch wenn es in nicht unerheblichem Maße an die Entwicklung der Erstattungsfähigkeit bei den länderspezifischen Kostenträgern gekoppelt bleibt. Überdurchschnittliches Wachstumspotenzial erscheint aber vorwiegend in wachstumsstarken Schwellenländern realisierbar.

Homecare M&A

Entsprechend der zunehmenden Überalterung bei gleichzeitig steigender Wirtschaftskraft und somit auch realisierbaren Gesundheitsprokopfausgaben sind nach Conalliance-Einschätzung überdurchschnittliche Wachstumsraten des Homecare-Marktvolumens insbesondere für Indien, China und Japan zu erwarten. Segmentierung des Homecare-Marktes Das Marktsegment für Rollstühle und Rollstuhlzubehör gehört zum Homecare-Bereich der medizinischen Hilfsmittel (Hinweis: Im deutschen Gesundheitswesen lt. Definition des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dementsprechend sind diese gem. den Hilfsmittel-Richtlinien als sächliche medizinische Leistungen definiert, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, und umfassen Gegenstände, die beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern oder ergänzen, z.B. Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel.)

Im angelsächsischen Raum (insbes. USA und Kanada) werden die Hilfsmittel nach deutschem Sprachgebrauch mit der Definition des sog. Durable Medical Equipment (DME) erfasst. (Hinweis: DME steht dabei auch als Synonym für HME (Home Medical Equipment) oder DMEPOS (Durable Medical Equipment, Prosthetics, Orthotics and Supplies). Homecare-Hilfsmittel lassen sich dabei in einen Produkte- / Equipment-, Services- und Telehealth-Bereich kategorisieren. Rollstühle und -zubehör sind wesentlicher Bestandteil des Hilfsmittel-Produktsegments Mobilitätsassistenz / -ausstattung.

Homecare Hilfsmittel

Hilfsmittel-Marktsegment: Produkte / Equipment, Selbstdiagnose / Testing / Monitoring / Screening: (u.a.), HIV-Tests, Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, EKG- / EEG-Geräte, Schlafkontrollgeräte, Drogen- u. Alkoholmessgeräte, Cholesterin-Messgeräte, Tumor-Marker, Fruchtbarkeits- u. Schwangerschaftstests, Therapieausstattung / -geräte:, Tragbare Sauerstoffgeräte, Luftzerstäuber, Ventilatoren als Hilfsmittel der Be-atmungstherapie, Insulinpumpen, Infusionspumpen, Dialyse-Ausstattung, Orthosen, Prothesen, Kanülen, Hörgeräte, Ophtalmologische Hilfsmittel, Mobilitätsassistenz / sonst. Mobilitäts-Equipment:, Rollstühle und Zubehör, Gehhilfen, Lift-Systeme, Krankenhausbetten, Ernährung:, Enteral, Parenteral, Fitness:, Herzfrequenz-Messgeräte, Kreislaufmess- / -überwachungsgeräte Hilfsmittel-Marktsegment: Services, Gesundheitsdienstleistungen:, Rehabilitationsleistungen, Infusionstherapie, Beatmungstherapie Hilfsmittel-Marktsegment: Telehealth, Telehealth-Monitore, Monitoring-Ausstattung / Überwachungsgeräte, Überwachungs- / Kontrollleistungen