Die Teilmärkte im Detail
Außerklinische Intensivpflege
Ambulante Pflege
Stationäre Pflege
Überblick Pflege & Care Services
Bei einem Unternehmensverkauf im Segment "betreutes Wohnen und ambulante Wohnformen" ist eine entscheidende Frage keine betriebswirtschaftliche, sondern eine rechtliche: Wo genau verläuft die Grenze zwischen ambulanter Versorgung und stationärer Einrichtung, und auf welcher Seite steht Ihr Objekt?
Von der Antwort hängen Zulassung, Vergütung, bauliche Anforderungen und Aufsicht ab, und damit der Wert. Es ist zugleich die Frage, die jeder Erwerber in der Due Diligence zuerst stellt und die am häufigsten zur Nachverhandlung des Kaufpreises führt.
Diese Seite richtet sich an Betreiber und Eigentümer von Anlagen des betreuten Wohnens und Service-Wohnens, von Pflege- und Demenz-Wohngemeinschaften sowie von integrierten Pflegecampus-Konzepten - oder an Investoren, die in dieses Teilsegment investieren.
ConAlliance ist Ihr Spezialist für Mergers & Acquisitions im Segment "betreutes Wohnen und ambulante Wohnformen".
Betreutes Wohnen und Service-Wohnen sind im Kern ein Miet- und Dienstleistungsverhältnis. Der Bewohner mietet eine Wohnung und erwirbt daneben eine Betreuungsgrundleistung, üblicherweise als monatliche Pauschale; Pflegeleistungen werden gesondert und in der Regel durch einen ambulanten Dienst erbracht. Maßgeblich sind das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie das jeweilige Landesrecht, nicht die Zulassungssystematik des SGB XI.
Die Pflege-Wohngemeinschaft steht im Grenzbereich. Für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen sieht das SGB XI einen monatlichen Zuschlag vor. Die Leistung setzt eine ambulant versorgte Gemeinschaft voraus. Überschreitet die tatsächliche Organisationsform die landesrechtliche Schwelle, wird die Wohngemeinschaft als stationäre Einrichtung eingeordnet, mit der Folge, dass Zulassung, Vergütung, Personal- und Bauvorgaben anderen Regeln unterliegen. Die Schwelle ist landesrechtlich unterschiedlich ausgestaltet und knüpft je nach Land an Merkmale wie die Selbstbestimmung der Bewohner über Pflegeanbieter und Hausordnung, die Rolle des Vermieters und den Grad der Verbundenheit von Wohnraum und Dienstleistung an.
Warum das eine Bewertungsfrage ist und keine Compliance-Frage. Wird eine bislang als ambulant geführte Wohngemeinschaft im Nachhinein als stationäre Einrichtung eingeordnet, entfallen nicht nur einzelne Leistungsansprüche. Es ändert sich die gesamte Erlösstruktur, und es entstehen bauliche Anforderungen, die an einem bestehenden Objekt nicht immer erfüllbar sind. Ein Erwerber, der dieses Risiko sieht und nicht ausgeräumt findet, bildet es im Kaufpreis oder in einer Freistellung ab, und zwar in der Höhe, die er selbst für angemessen hält.
Die zweite Besonderheit betrifft die Ertragsquelle. In vielen Anlagen des betreuten Wohnens stammt der wesentliche Teil des Ergebnisses nicht aus Miete und Betreuungspauschale, sondern aus den Pflegeleistungen, die ein verbundener ambulanter Dienst bei den Bewohnern erbringt. Die vertragliche Ausgestaltung dieser Verbindung ist ein eigenes Prüfthema, weil die Wahlfreiheit des Bewohners hinsichtlich des Pflegeanbieters rechtlich geschützt ist. Für die Bewertung heißt das: Ein Erwerber prüft, welcher Teil des Ergebnisses auf einer Bindung beruht, die rechtlich angreifbar ist. Rechtliche und steuerliche Fragen bedürfen stets der Prüfung im Einzelfall durch Ihre Berater.
Immobilieninvestoren und Fonds. Für sie ist die Anlage ein Wohnobjekt mit Dienstleistungskomponente und entsprechend mit Wohnimmobilien vergleichbar. Maßgeblich sind Lage, Vermietungsquote, Mietniveau im Verhältnis zum örtlichen Mietspiegel, Zustand und Drittverwendungsfähigkeit. Pflegeimmobilien bilden im deutschen Gesundheitswesen einen eigenständigen Transaktionsmarkt, der seit Jahren ein Volumen in der Größenordnung des Marktes für Pflegebetriebe erreicht.
Projektentwickler und Bestandshalter mit Betreiberanbindung. Erwerben Objekte, um sie in eine bestehende Betreiberstruktur einzufügen.
Betreiber mit Campuskonzepten. Stationäre Träger, die ihr Angebot um vorgelagerte Wohnformen erweitern, und ambulante Anbieter, die eine planbare Versorgungsdichte an einem Ort suchen. Für diese Gruppe ist die Verbindung zum eigenen Pflegedienst der eigentliche Erwerbsgrund.
Spezialisierte Betreiber von Wohngemeinschaften. In der Intensivpflege ist die Wohngemeinschaft die Versorgungsform mit der höchsten Planbarkeit, weil sie Fachpersonal an einem Ort bündelt. Entsprechend aktiv sind die dortigen Plattformen; der Zusammenschluss regionaler Anbieter zu überregionalen Gruppen ist in diesem Segment der Regelfall und nicht die Ausnahme.
Was für die Prozessführung folgt. Weil vier verschiedene Erwerbertypen unterschiedliche Teile desselben Objekts bewerten, entscheidet die Strukturierung über den Erlös. Ein Bieterfeld, das ausschließlich aus Immobilieninvestoren besteht, bewertet den Betreuungs- und Pflegeteil nicht. Ein Bieterfeld ausschließlich aus Betreibern bewertet die Immobilie unter ihrem Marktwert. Der Prozess ist so anzulegen, dass beide Perspektiven im Wettbewerb stehen.
Vermietungsquote und Fluktuation. Die Grundgröße. Leerstand in einer Anlage des betreuten Wohnens wirkt unmittelbar auf zwei Erlösarten zugleich, auf Miete und Betreuungspauschale.
Struktur der Betreuungsleistung. Welcher Anteil entfällt auf die verpflichtende Grundleistung, welcher auf Wahlleistungen, und wie ist die Grundleistung kalkuliert? Eine seit Jahren unveränderte Pauschale bei gestiegenen Personalkosten ist ein Ergebnisrisiko, das ein Erwerber sieht.
Verbindung zum Pflegeangebot. Welcher Anteil der Bewohner bezieht Pflegeleistungen von einem verbundenen Dienst, auf welcher vertraglichen Grundlage, und wie belastbar ist diese Verbindung rechtlich? Die wertbestimmende und zugleich die risikobehaftetste Größe.
Rechtliche Einordnung. Ambulant oder stationär, mit welcher Begründung, und liegt eine Stellungnahme der zuständigen Aufsicht vor? Eine dokumentierte behördliche Einordnung ist in diesem Teilmarkt bares Geld wert, weil sie dem Erwerber genau das Risiko nimmt, das er sonst bepreist.
Immobilie. Eigentum oder Pacht, Restlaufzeiten, Zustand, Barrierefreiheit, Größe und Zuschnitt der Einheiten, Drittverwendungsfähigkeit.
Standort. Mietniveau im Verhältnis zum örtlichen Mietspiegel, Altersstruktur im Einzugsgebiet, Wettbewerbsangebot im Umkreis, Anbindung an Ärzte und Versorgung.
Was kein Werttreiber ist. Die Zahl der Wohneinheiten für sich genommen, die Ausstattung der Gemeinschaftsflächen und das Serviceangebot in seiner Breite. Erwerber bewerten die Vermietungsquote, die Belastbarkeit der Betreuungserlöse und die rechtliche Einordnung.
Verträge mit den Bewohnern. Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Vereinbarkeit mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, insbesondere hinsichtlich Leistungsbeschreibung, Entgeltanpassung und Kündigungsrechten. Eine uneinheitliche Vertragslandschaft aus mehreren Generationen ist der häufigste Befund.
Rechtliche Einordnung und Aufsicht. Schriftverkehr mit der zuständigen Aufsicht, etwaige Ordnungsverfügungen, Stellungnahmen zur Abgrenzung ambulant gegenüber stationär.
Verbindung zum Pflegedienst. Vertragliche Grundlage, Ausschließlichkeitsabreden und deren rechtliche Belastbarkeit, Anteil der Bewohner mit Leistungsbezug beim verbundenen Dienst, konzerninterne Verrechnung.
Bauliche und wohnungsrechtliche Lage. Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen, Barrierefreiheit, Brandschutz, bei gefördertem Wohnraum Bindungen und Restlaufzeiten.
Wirtschaftsdaten. Vermietungsverlauf über mindestens 24 Monate, Fluktuation, Entwicklung der Betreuungspauschale, Forderungsausfälle, Instandhaltungsaufwand und Rückstellungen.
Personal. Bei Anlagen mit eigenem Betreuungsteam Arbeitsverträge, Rückstellungen, Tarifbindung und deren Refinanzierung aus der Pauschale.
Im betreuten Wohnen ist der Kreis der Beteiligten enger als in der stationären Pflege, aber empfindlicher: Bewohner sind Mieter und haben ein unmittelbares Interesse an der Person des Eigentümers. Eine vorzeitig bekannte Verkaufsabsicht führt regelmäßig zu Anfragen, Beschwerden und gelegentlich zu organisierten Mieterinteressen, die den Prozess verzögern.
ConAlliance arbeitet deshalb nach den Grundsätzen, die auch für die übrigen Teilmärkte gelten: Codename, anonymisierte Erstansprache, gestufte Freigabe, Öffnung des Datenraums ausschließlich nach unterzeichneter Vertraulichkeitsvereinbarung, Besichtigungen in der zweiten Runde. Unsere Jahrzehnte lange Erfahrung in der Führung vertraulicher und komplexer Transaktionsprozesse ist Ihr Garant für die Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Über Zeitpunkt und Reihenfolge der internen Information entscheidet der Mandant auf Vorschlag von ConAlliance. Die ausführliche Darstellung des Prozesses steht auf der Übersichtsseite Pflege und Care Services.
Besonderheit: Werden Betrieb und Objekt getrennt veräußert, laufen zwei Ansprachen mit unterschiedlichen Adressatenkreisen parallel. Die Abstimmung beider Zeitachsen ist Gegenstand der Prozessplanung und nicht der Verhandlung.
Das entscheidet das Landesrecht anhand der tatsächlichen Organisationsform, nicht die Bezeichnung im Mietvertrag. Maßgeblich sind je nach Land Merkmale wie die Selbstbestimmung der Bewohner über den Pflegeanbieter und die Hausordnung, die Rolle des Vermieters und der Grad der Verbundenheit von Wohnraum und Dienstleistung. Für eine Transaktion ist entscheidend, ob eine dokumentierte Einordnung der zuständigen Aufsicht vorliegt. Liegt sie nicht vor, bepreist der Erwerber das Risiko. Die Frage bedarf stets der Prüfung im Einzelfall durch Ihre Berater.
In vielen Anlagen stammt der wesentliche Teil des Ergebnisses aus den Pflegeleistungen bei den Bewohnern und nicht aus Miete und Betreuungspauschale. Ein Erwerber prüft deshalb, auf welcher vertraglichen Grundlage diese Verbindung beruht und wie belastbar sie rechtlich ist, weil die Wahlfreiheit des Bewohners hinsichtlich des Pflegeanbieters geschützt ist. Ein Ergebnis, das auf einer angreifbaren Bindung beruht, wird anders bewertet als eines, das auf Qualität und Nähe beruht.
Ja, und in diesem Teilmarkt liegt darin häufig der höhere Gesamterlös, weil Immobilieninvestoren und Betreiber unterschiedliche Teile desselben Objekts bewerten. Die Verbindung beider ist ein neu zu verhandelnder Miet- oder Pachtvertrag, dessen Höhe zugleich den Betriebswert mindert und den Objektwert bestimmt. Die Entscheidung fällt vor der Ansprache. Ein Bieterfeld, das nur aus einer der beiden Gruppen besteht, bewertet regelmäßig nur einen Teil des Werts.
Ein Erwerber prüft Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Vereinbarkeit mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, insbesondere bei Leistungsbeschreibung, Entgeltanpassung und Kündigungsrechten. Der häufigste Befund ist eine über Jahre gewachsene Vertragslandschaft aus mehreren Generationen mit unterschiedlichen Entgeltanpassungsklauseln. Das ist vor der Ansprache zu bereinigen, weil es sonst die Belastbarkeit der Erlösplanung insgesamt in Frage stellt.
ConAlliance ist im Segment bei Transaktionen mit Bewertungen von circa 15 bis 250 Mio. EUR tätig. Eine einzelne Anlage ohne Immobilieneigentum erreicht diese Größenordnung in der Regel nicht; erreicht wird sie von Betreibern mehrerer Anlagen, von Einzelobjekten mit werthaltigem Immobilieneigentum und von Portfolios. Liegt Ihr Vorhaben unter circa 15 Mio. EUR nennen wir Ihnen im Erstgespräch den geeigneteren Weg. Ein Gespräch lohnt immer.
In der Homecare-Branche, die sowohl Gesundheitsdienstleistungen zu Hause als auch medizinische Produkten umfasst, sind Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) von zentraler strategischer Bedeutung, um auf Marktdynamiken zu reagieren und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die Gründe für M&A-Aktivitäten in diesem Sektor sind vielfältig und umfassen das Streben nach Skaleneffekten, die Erweiterung des geografischen Fußabdrucks, die Diversifizierung des Angebotsportfolios sowie den Zugang zu neuen Technologien und Patientendaten. Ein weiterer Anreiz für M&A-Aktivitäten ist die zunehmende Akzeptanz von Homecare als kosteneffektive Alternative zu stationären Gesundheitsleistungen, was durch Fortschritte in der Medizintechnik und digitale Gesundheitslösungen ermöglicht wird.
Dies macht Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) sowohl für Verkäufer, als auch für Käufer interessant.
Aus einer strategischen Perspektive ermöglichen es M&A-Aktivitäten Unternehmen, ihre Ressourcen zu bündeln und effizienter zu agieren. Durch Übernahmen können Unternehmen schnell Kompetenzen in Schlüsselbereichen wie der digitalen Gesundheit erwerben, was insbesondere in einem sich schnell entwickelnden Markt wie dem Gesundheitssektor von großer Bedeutung ist.
Die finanzielle Bewertung von Zielunternehmen im Homecare-Sektor erfordert eine sorgfältige Analyse. Es gilt, nicht nur die aktuellen Cashflows zu bewerten, sondern auch Synergien, das Potenzial für Cross-Selling, sowie mögliche Risiken, die sich aus regulatorischen Veränderungen ergeben können. Da der Sektor stark reguliert ist, muss bei jeder Transaktion eine gründliche Due Diligence durchgeführt werden, um Compliance-Risiken zu minimieren.
Abschließend lässt sich sagen, dass M&A-Aktivitäten in der Homecare-Branche eine wichtige strategische Option für Unternehmen darstellen, um in einem wachsenden Markt führend zu bleiben oder zu werden. Sie erfordern jedoch eine präzise Ausführung und fundierte strategische Planung, um den langfristigen Erfolg zu sichern. Es ist unerlässlich, dass Fachleute mit tiefem Verständnis des Gesundheitsmarktes und Erfahrung in komplexen Finanztransaktionen diese Prozesse steuern.
Ein wesentlicher Treiber für M&A-Aktivitäten im Homecare-Sektor ist die zunehmende Nachfrage nach qualitativ hochwertiger Pflege zu Hause. Die alternde Bevölkerung und der damit verbundene Anstieg chronischer Erkrankungen erfordern innovative und skalierbare Lösungen, die durch strategische Zusammenschlüsse und Übernahmen ermöglicht werden können. Unternehmen, die ihre Ressourcen bündeln, können Synergien nutzen, um beispielsweise technologische Innovationen voranzutreiben, die Patientenversorgung zu verbessern und Kosten zu senken.
Ein weiteres zentrales Motiv für M&A im Homecare-Sektor ist der Zugang zu Fachkräften. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Durch Übernahmen können Unternehmen schnell auf qualifiziertes Personal zugreifen und somit ihre Dienstleistungsqualität aufrechterhalten oder sogar verbessern.
Für die "Ambulante Intensivpflege" werden analog auch die Begriffe "Außerklinische Intensivpflege", "Beatmungspflege", "1-zu-1-Versorgung", und "24-Stunden-Pflege" verwendet. Der Markt ist stark fragmentiert und bietet Konsolidierungsmöglichkeiten. Das macht die Branche für Private Equity und Finanzinvestoren und große Unternehmen mit Expansionsabsichten interessant. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Erkrankungen wie die Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Obesitas-Hypoventilationssyndrom (OHS), neuromuskuläre Erkrankungen etc., Hauptgründe für einen Bedarf an ambulanter Intensivpflege, weisen steigende Fallzahlen auf. Große Anbieter sind beispielsweise Deutsche Fachpflege Holding (DFH), Bonitas, GIP/ Pro Vita, Renafan und Advita.
Finanzinvestoren zeigen ebenfalls ein zunehmendes Interesse an der Homecare-Branche, da sie das Wachstumspotenzial und die relative Stabilität dieses Sektors erkennen. Private-Equity-Firmen und andere Investoren suchen nach attraktiven Übernahmezielen, um ihre Portfolios zu diversifizieren und langfristige Renditen zu sichern. Aktuelle und ehemalige Stakeholder im Markt der Ambulanten Intensivpflege sind: Adiuva Capital mit der advita-Gruppe, Chequers mit der DFH Deutsche Fachpflege Holding, Advent International mit der DFH Deutsche Fachpflege Holding, Renafan, Home Instead, Bonitas Holding, Ergon Capital mit der Deutsche Intensivpflege Holding, Bregal mit der Deutschen Pflege Gruppe, GHO mit Linimed Fazmed, Vitruvian mit Linimed Fazmed, etc.
Das aktuelle Volumen des globalen Homecare-Marktes liegt bei ca. $ 225 Mrd. Sein reali-sierbares Wachstumspotenzial bis 2016 (bei CAGR von ca. 7,7% p.a.) wird auf zusätzlich ca. $ 70 Mrd. geschätzt, so dass derzeit ein Anstieg auf weltweit ca. $ 295 Mrd. angenommen wird. Das Produkte- / Equipment-Segment im Bereich Homecare-Hilfsmittel beinhaltet bis 2016 voraussichtlich einen Marktanteil von ca. 22% bzw. $ 65 Mrd. bei Planwachstum (CAGR) von ca. 15,5% p.a. Im Zuge von überalternder Bevölkerung, Zunahme chronischer Krankheiten, präferierter am-bulanter Therapie sowie häuslicher Pflege und realisierbarem Kosteneinsparpotenzial gelten Produktneuentwicklungen und Innovationen als die wesentlichsten Wachstumstreiber. [ In den führenden Homecare-Marktregionen NORTAM (Marktanteil 2013 ca. 42% / $ 92 Mrd.) und EU (Marktanteil 2013 ca. 23% / $ 50 Mrd.) mit den größten Märkten Deutschland, Frankreich, UK, Russland kann zukünftig von einem anhaltend stabilen, soliden Wachstum ausge-gangen werden, auch wenn es in nicht unerheblichem Maße an die Entwicklung der Erstattungsfähigkeit bei den länderspezifischen Kostenträgern gekoppelt bleibt. Überdurchschnittliches Wachstumspotenzial erscheint aber vorwiegend in wachstumsstarken Schwellenländern realisierbar.
Entsprechend der zunehmenden Überalterung bei gleichzeitig steigender Wirtschaftskraft und somit auch realisierbaren Gesundheitsprokopfausgaben sind nach Conalliance-Einschätzung überdurchschnittliche Wachstumsraten des Homecare-Marktvolumens insbesondere für Indien, China und Japan zu erwarten. Segmentierung des Homecare-Marktes Das Marktsegment für Rollstühle und Rollstuhlzubehör gehört zum Homecare-Bereich der medizinischen Hilfsmittel (Hinweis: Im deutschen Gesundheitswesen lt. Definition des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dementsprechend sind diese gem. den Hilfsmittel-Richtlinien als sächliche medizinische Leistungen definiert, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, und umfassen Gegenstände, die beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern oder ergänzen, z.B. Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel.)
Im angelsächsischen Raum (insbes. USA und Kanada) werden die Hilfsmittel nach deutschem Sprachgebrauch mit der Definition des sog. Durable Medical Equipment (DME) erfasst. (Hinweis: DME steht dabei auch als Synonym für HME (Home Medical Equipment) oder DMEPOS (Durable Medical Equipment, Prosthetics, Orthotics and Supplies). Homecare-Hilfsmittel lassen sich dabei in einen Produkte- / Equipment-, Services- und Telehealth-Bereich kategorisieren. Rollstühle und -zubehör sind wesentlicher Bestandteil des Hilfsmittel-Produktsegments Mobilitätsassistenz / -ausstattung.
Hilfsmittel-Marktsegment: Produkte / Equipment, Selbstdiagnose / Testing / Monitoring / Screening: (u.a.), HIV-Tests, Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, EKG- / EEG-Geräte, Schlafkontrollgeräte, Drogen- u. Alkoholmessgeräte, Cholesterin-Messgeräte, Tumor-Marker, Fruchtbarkeits- u. Schwangerschaftstests, Therapieausstattung / -geräte:, Tragbare Sauerstoffgeräte, Luftzerstäuber, Ventilatoren als Hilfsmittel der Be-atmungstherapie, Insulinpumpen, Infusionspumpen, Dialyse-Ausstattung, Orthosen, Prothesen, Kanülen, Hörgeräte, Ophtalmologische Hilfsmittel, Mobilitätsassistenz / sonst. Mobilitäts-Equipment:, Rollstühle und Zubehör, Gehhilfen, Lift-Systeme, Krankenhausbetten, Ernährung:, Enteral, Parenteral, Fitness:, Herzfrequenz-Messgeräte, Kreislaufmess- / -überwachungsgeräte Hilfsmittel-Marktsegment: Services, Gesundheitsdienstleistungen:, Rehabilitationsleistungen, Infusionstherapie, Beatmungstherapie Hilfsmittel-Marktsegment: Telehealth, Telehealth-Monitore, Monitoring-Ausstattung / Überwachungsgeräte, Überwachungs- / Kontrollleistungen