Die Teilmärkte im Detail
Außerklinische Intensivpflege
Ambulante Pflege
Wohn- und Betreuungskonzepte
Überblick Pflege & Care Services
Wer eine stationäre Pflegeeinrichtung verkauft, veräußert in aller Regel zwei Vermögensgegenstände mit unterschiedlichen Erwerbern, unterschiedlichen Renditeerwartungen und unterschiedlichen Bewertungsverfahren: den Betrieb und die Immobilie. Ob beide gemeinsam, getrennt oder nacheinander veräußert werden, ist die wertbestimmende Entscheidung des gesamten Vorhabens. Sie fällt vor der Ansprache und nicht in der Vertragsverhandlung.
ConAlliance ist Ihr Spezialist für Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) im Segment "stationäre Pflege und Pflegeheime". Mit einer Vielzahl an begleiteten Transaktionen gehören wir zu den versiertesten Beratern in diesem Segment.
Konsolidierung bei anhaltend hoher Zersplitterung. In Deutschland bestehen rund 11.000 Einrichtungen mit vollstationärer Dauerpflege. Auf die 30 größten Betreiber entfällt etwa ein Viertel der Plätze, und dieser Anteil wächst um Bruchteile eines Prozentpunkts im Jahr. Der überwiegende Teil des Marktes bleibt in der Hand kleiner und mittlerer Träger.
Ein erheblicher Teil der Eigentümerwechsel erfolgt nicht freiwillig. Ein Anteil in der Größenordnung eines Drittels der Pflegetransaktionen geht aus Insolvenzverfahren hervor. Der Unterschied zwischen einem Verkauf und einer Verwertung ist in der stationären Pflege selten ein Unterschied in der Qualität der Einrichtung. Er ist ein Unterschied im Zeitpunkt der Entscheidung.
Die Ursachen sind strukturell und nicht konjunkturell. Die Personalkosten sind gesetzlich gebunden: Tarifliche Entlohnung ist Zulassungsvoraussetzung, und die Personalbemessung nach SGB XI bestimmt die vorzuhaltende Ausstattung. Die Refinanzierung folgt den Kosten zeitversetzt, und die Zwischenzeit ist aus Betriebsmitteln zu überbrücken; dieser Mechanismus entsteht bei jeder Kostenwelle erneut und ist der eigentliche Grund für die Zahl der Insolvenzen. Hinzu kommt der Investitionsbedarf aus dem Landesheimbaurecht, der auf Objekte mit Baujahren aus den achtziger und neunziger Jahren besonders stark wirkt.
Für die Bewertung ist das doppelt erheblich. Ein Erwerber sieht nicht nur Ihre Zahlen, sondern auch ein Marktumfeld. Eine gut geführte, belegungsstarke Einrichtung mit geklärter Bausubstanz hebt sich davon deutlich ab und erzielt entsprechend andere Angebote. Eine Einrichtung, die erkennbar unter Druck steht, wird mit den Alternativen verglichen.
Die praktische Folgerung ist unbequem und deshalb selten zu lesen: Der günstigste Zeitpunkt für einen Verkauf liegt regelmäßig vor dem Zeitpunkt, an dem der Verkauf als notwendig empfunden wird.
Pflegebetriebe und Pflegeimmobilien bilden im deutschen Gesundheitswesen zwei eigenständige Transaktionsmärkte von ähnlicher Größenordnung. Sie bestehen nebeneinander, und derselbe Eigentümer kann beide bedienen.
Der Betriebserwerber bewertet das nachhaltige operative Ergebnis, üblicherweise vor Miete oder Pacht, und setzt darauf einen Multiplikator. Ihn interessieren Belegung, Pflegegradmix, Personalstruktur und die Frage, ob er die Einrichtung in seine bestehende Region einfügen kann.
Der Immobilienerwerber bewertet den Zahlungsstrom aus dem Pachtvertrag, gemessen an Restlaufzeit, Bonität des Betreibers, Zustand des Objekts und Lage. Ihn interessiert das operative Ergebnis nur insoweit, als es die Pacht dauerhaft trägt.
Daraus folgen drei Wege, und die Entscheidung zwischen ihnen gehört an den Anfang.
Gemeinsame Veräußerung. Betrieb und Objekt gehen an denselben Erwerber. Der Kreis der Erwerber ist kleiner, der Prozess einfacher, die Abhängigkeit von einem einzelnen Bieter größer.
Getrennte Veräußerung. Betrieb und Objekt gehen an unterschiedliche Erwerber, verbunden durch einen neu zu verhandelnden Pachtvertrag. Der Erwerberkreis ist erheblich größer, der Gesamterlös häufig höher, der Prozess anspruchsvoller, weil die Pachthöhe zugleich den Betriebswert mindert und den Immobilienwert bestimmt. Genau an dieser Stelle entstehen Fehler: Eine Pacht, die den Immobilienpreis maximiert, macht den Betrieb unverkäuflich.
Sale-and-lease-back vor dem Prozess. Das Objekt wird vorab veräußert, der Betrieb anschließend mit bestehendem Pachtvertrag. Das verkürzt den späteren Prozess, legt die Pachthöhe jedoch fest, bevor bekannt ist, was der Betriebsmarkt trägt.
Die Frage, die vor allen anderen zu beantworten ist, lautet deshalb nicht "Was ist meine Einrichtung wert?", sondern "Welche Pacht trägt dieser Betrieb dauerhaft?". Aus ihr ergeben sich beide Werte und die Reihenfolge des Vorgehens. ConAlliance bewertet Betrieb und Objekt getrennt und führt beide Werte in einer Entscheidungsvorlage zusammen, bevor ein Erwerber angesprochen wird.
Betreiberketten mit Finanzinvestor im Hintergrund. Die größten Betreiber der stationären Pflege in Deutschland stehen überwiegend im Eigentum internationaler Finanzinvestoren oder börsennotierter europäischer Konzerne; zu ihnen zählen beispielsweise Alloheim, Korian und Victor's. Diese Gruppe erwirbt einzelne Einrichtungen und Portfolios mit Anschlussfähigkeit an bestehende Regionen und prüft die Bausubstanz besonders genau, weil sie die Instandhaltungslast kennt.
Mittelständische und regionale Betreiber. Sie zahlen selten den höchsten Preis, sind aber häufig der Erwerber mit der höchsten Abschlusssicherheit und der geringsten Veränderung für Bewohner und Personal. Für Eigentümerfamilien, denen der Fortbestand der Einrichtung wichtig ist, ist diese Gruppe regelmäßig eine gute Wahl.
Freigemeinnützige und kirchliche Träger. Erwerben selektiv und regional, überwiegend bei bestehender Nachbarschaft zu eigenen Einrichtungen.
Immobilieninvestoren. Erwerben das Objekt (Immobilie) getrennt vom Betrieb und bilden damit einen eigenständigen Transaktionsmarkt. Maßgeblich sind für sie Restlaufzeit und Bonität des Pachtvertrags, Zustand und Drittverwendungsfähigkeit des Objekts sowie der Standort.
Erwerber prüfen Kernkennzahlen, die den Wert einer stationären Pflegeeinrichtung bestimmen, wie beispielsweise:
Belegungsquote. Wichtigste Kennzahl, da nicht nachträglich erklärbar. Entscheidend ist der Verlauf über mindestens 24 Monate sowie die Begründung jedes Einbruchs.
Pflegegradmix. Bestimmt die Erlösdichte je Platz. Höhere Pflegegrade erhöhen die Erlöse, aber auch den Personalbedarf nach Personalbemessung. Erwerber rechnen beide Effekte gegeneinander.
Personal. Fachkraftquote, Fluktuation, Leiharbeitsanteil und Besetzungsgrad. Der Leiharbeitsanteil ist die kritischste Größe; ein „bereinigtes“ Ergebnis mit angeblichem Sondereffekt hoher Leiharbeit wird nicht akzeptiert.
Ergebnis vor Miete/Pacht. In der stationären Pflege die aussagekräftigste Ergebnisgröße. Zusammen mit der tatsächlichen Pacht ergibt sich der Deckungsgrad – zentral für die Finanzierbarkeit des Erwerbs.
Bausubstanz und Landesheimrecht. Anforderungen variieren stark zwischen den Ländern. Entscheidend ist die Rechtssicherheit: Befristete oder widerrufliche Ausnahmebescheide führen zu Abschlägen in Höhe der erwarteten Umbaukosten plus Risikoaufschlag.
Investitionskosten. Höhe und Anerkennung gesondert berechenbarer Investitionskosten, deren Laufzeit sowie bestehender Instandhaltungsstau. (Rechtsgrundlage je Bundesland vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen.)
Eigenanteil und Wettbewerb. Ein überdurchschnittlicher Eigenanteil ohne entsprechendes Angebot erhöht das Belegungsrisiko und wird eingepreist.
Kein Werttreiber: Platzzahl, Alter der Einrichtung, Trägerform, Auszeichnungen. Entscheidend sind Belegung, Ergebnisqualität und unvermeidliche Investitionen der nächsten fünf Jahre.
Bausubstanz und öffentlich-rechtliche Lage. Baugenehmigungen, heimrechtliche Bescheide, Ausnahmegenehmigungen und deren Bestandskraft, Auflagen der Heimaufsicht, Brandschutz. Der aufwendigste Prüfbereich und derjenige mit der größten Preiswirkung.
Belegungs- und Erlösdaten. Monatliche Belegung über mindestens 24 Monate, Pflegegradverteilung, Verweildauern, Eigenanteile, Forderungsausfälle und deren Ursachen. Forderungen gegen Sozialhilfeträger und deren Bearbeitungsdauer sind in diesem Teilmarkt ein eigenes Thema der Liquiditätsbetrachtung.
Vergütungs- und Zulassungslage. Versorgungsvertrag, Pflegesatzvereinbarungen, Laufzeiten, Stand der laufenden Verhandlungen, vereinbarte gegenüber tatsächlich besetzter personeller Ausstattung. Zulassung und Versorgungsvertrag sind an den Träger gebunden: Wird der Rechtsträger als Ganzes übertragen, bleiben sie grundsätzlich bei ihm; werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen, sind Kostenträger einzubinden und Zulassungen neu zu beantragen oder umzuschreiben. Rechtliche und steuerliche Fragen bedürfen stets der Prüfung im Einzelfall durch Ihre Berater.
Personalunterlagen. Arbeitsverträge, Tarifbindung und deren Refinanzierung in den Pflegesätzen, Rückstellungen für Urlaub und Überstunden, Leiharbeitsverträge und deren Kündbarkeit, Betriebsrat und bestehende Betriebsvereinbarungen.
Immobilie. Bei Eigentum: Grundbuch, Lasten, Erbbaurechte, Bewertungsgutachten, Instandhaltungsplanung. Bei Pacht: Restlaufzeit, Verlängerungsoptionen, Indexierung, Instandhaltungsverpflichtungen, Zustimmungserfordernisse des Verpächters bei einem Wechsel des Betreibers. Der letztgenannte Punkt entscheidet häufiger über den Zeitplan einer Transaktion als jede andere Einzelfrage.
Qualitätsprüfungen. Prüfberichte des Medizinischen Dienstes, Mängelbescheide, Bewohnerbeschwerden. Seit der gesetzlichen Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist die Pflegedokumentation auf das notwendige Maß begrenzt, und Qualitätsprüfungen werden früher angekündigt. Für die Due Diligence heißt das, dass Prüfberichte an Aussagekraft verlieren und Erwerber eigene Erhebungen anstellen.
Unternehmenswert unterhalb von etwa 10 Mio. EUR. Bei rund 11.000 Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege liegt ein erheblicher Teil darunter. Eine einzelne Einrichtung mittlerer Größe ohne Immobilieneigentum erreicht diese Größenordnung in der Regel nicht. Erreicht wird sie von Trägern mit mehreren Einrichtungen, von Einzeleinrichtungen mit werthaltigem Immobilieneigentum und von Portfolios. Liegt Ihr Vorhaben darunter, ist eine regionale Nachfolgeberatung oder ein auf Pflegeimmobilien spezialisierter Makler der geeignetere Weg.
Sanierungs- oder Insolvenzlage. Ein erheblicher Teil der Eigentümerwechsel in der stationären Pflege geht aus Insolvenzverfahren hervor. Wir begleiten auch Transaktionen in Distressed Situationen. Diese Transaktionen sind besonders anspruchsvoll. Verfahrensseitig werden wir z.B. als M&A-Berater für den Insolvenzverwalter (bzw. für die Insolvenzmasse) tätig. Wir steuern im Auftrag des Verwalters den sogenannten strukturierten Investorenprozess, um das insolvente Unternehmen oder Teile davon schnellstmöglich an einen neuen Investor zu verkaufen (häufig im Wege einer sogenannten übertragenden Sanierung per Asset Deal). Erfragen Sie in Distressed Situationen an, ob wir der richtige Berater sind. In dieser Lage ist manchmal eine Verwertungsberatung mit Insolvenzerfahrung der richtige Adressat und klassischer M&A Berater. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wenn wir Ihre Lage so einschätzen.
Das hängt von Objekt, Standort und Ertragslage ab und ist vor der Ansprache zu entscheiden. Die getrennte Veräußerung erweitert den Erwerberkreis erheblich und bringt häufig den höheren Gesamterlös, verlangt aber eine Pachthöhe, die zugleich den Immobilienwert bestimmt und den Betriebswert mindert. Eine Pacht, die den Immobilienpreis maximiert, macht den Betrieb unverkäuflich. Die maßgebliche Vorfrage lautet deshalb: Welche Pacht trägt dieser Betrieb dauerhaft?
In der Regel ja, aber der Preis hängt an der Bestandskraft der Ausnahmeregelung. Die Länder regeln die baulichen Anforderungen eigenständig und unterschiedlich; Baden-Württemberg etwa verlangt eine Quote von 100 Prozent, wobei Ausnahmen im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit möglich sind. Ein Erwerber bewertet nicht die Quote, sondern die Rechtssicherheit: Ein befristeter oder widerruflicher Bescheid wird anders behandelt als ein bestandskräftiger. Diese Lage ist vor der Ansprache zu klären.
Sie ist die erste Kennzahl, die ein Erwerber sieht, und die einzige, die sich nachträglich nicht erklären lässt. Maßgeblich ist der Verlauf über mindestens 24 Monate, nicht der Stichtagswert. Jeder Einbruch braucht eine belegte Erklärung, etwa eine Sanierungsphase oder eine behördliche Aufnahmebeschränkung. Eine unerklärte Schwankung wird als strukturelles Risiko bewertet und nicht als Sondereffekt.
Beide sind an den Träger gebunden. Wird der Rechtsträger als Ganzes übertragen, bleiben sie grundsätzlich bei ihm. Werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen, sind Kostenträger einzubinden und Zulassungen neu zu beantragen oder umzuschreiben, was Zeit kostet und die Vergütung in dieser Zeit beeinträchtigen kann. Bei Pachtobjekten tritt das Zustimmungserfordernis des Verpächters hinzu, das den Zeitplan häufiger bestimmt als jede andere Einzelfrage. Rechtliche und steuerliche Fragen bedürfen stets der Einzelfallprüfung durch Ihre Berater.
ConAlliance ist im Pflegesegment bei Transaktionen zwischen 10 und 250 Mio. EUR Unternehmenswert tätig. Eine einzelne Einrichtung mittlerer Größe ohne Immobilieneigentum erreicht diese Größenordnung in der Regel nicht; erreicht wird sie von Trägern mit mehreren Einrichtungen, von Einzeleinrichtungen mit werthaltigem Immobilieneigentum und von Portfolios. Liegt Ihr Vorhaben darunter, ist eine regionale Nachfolgeberatung der geeignetere Weg. Wir nennen diese Grenze vorab, weil sie sich im Erstgespräch ohnehin klärt.
Sprechen Sie mit Ihren Experten für Transaktionen in der Stationären Pflege. Höchste Vertraulichkeit ist garantiert.
In der Homecare-Branche, die sowohl Gesundheitsdienstleistungen zu Hause als auch medizinische Produkten umfasst, sind Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) von zentraler strategischer Bedeutung, um auf Marktdynamiken zu reagieren und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die Gründe für M&A-Aktivitäten in diesem Sektor sind vielfältig und umfassen das Streben nach Skaleneffekten, die Erweiterung des geografischen Fußabdrucks, die Diversifizierung des Angebotsportfolios sowie den Zugang zu neuen Technologien und Patientendaten. Ein weiterer Anreiz für M&A-Aktivitäten ist die zunehmende Akzeptanz von Homecare als kosteneffektive Alternative zu stationären Gesundheitsleistungen, was durch Fortschritte in der Medizintechnik und digitale Gesundheitslösungen ermöglicht wird.
Dies macht Fusionen und Übernahmen (Mergers and Acquisitions, M&A) sowohl für Verkäufer, als auch für Käufer interessant.
Aus einer strategischen Perspektive ermöglichen es M&A-Aktivitäten Unternehmen, ihre Ressourcen zu bündeln und effizienter zu agieren. Durch Übernahmen können Unternehmen schnell Kompetenzen in Schlüsselbereichen wie der digitalen Gesundheit erwerben, was insbesondere in einem sich schnell entwickelnden Markt wie dem Gesundheitssektor von großer Bedeutung ist.
Die finanzielle Bewertung von Zielunternehmen im Homecare-Sektor erfordert eine sorgfältige Analyse. Es gilt, nicht nur die aktuellen Cashflows zu bewerten, sondern auch Synergien, das Potenzial für Cross-Selling, sowie mögliche Risiken, die sich aus regulatorischen Veränderungen ergeben können. Da der Sektor stark reguliert ist, muss bei jeder Transaktion eine gründliche Due Diligence durchgeführt werden, um Compliance-Risiken zu minimieren.
Abschließend lässt sich sagen, dass M&A-Aktivitäten in der Homecare-Branche eine wichtige strategische Option für Unternehmen darstellen, um in einem wachsenden Markt führend zu bleiben oder zu werden. Sie erfordern jedoch eine präzise Ausführung und fundierte strategische Planung, um den langfristigen Erfolg zu sichern. Es ist unerlässlich, dass Fachleute mit tiefem Verständnis des Gesundheitsmarktes und Erfahrung in komplexen Finanztransaktionen diese Prozesse steuern.
Ein wesentlicher Treiber für M&A-Aktivitäten im Homecare-Sektor ist die zunehmende Nachfrage nach qualitativ hochwertiger Pflege zu Hause. Die alternde Bevölkerung und der damit verbundene Anstieg chronischer Erkrankungen erfordern innovative und skalierbare Lösungen, die durch strategische Zusammenschlüsse und Übernahmen ermöglicht werden können. Unternehmen, die ihre Ressourcen bündeln, können Synergien nutzen, um beispielsweise technologische Innovationen voranzutreiben, die Patientenversorgung zu verbessern und Kosten zu senken.
Ein weiteres zentrales Motiv für M&A im Homecare-Sektor ist der Zugang zu Fachkräften. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Durch Übernahmen können Unternehmen schnell auf qualifiziertes Personal zugreifen und somit ihre Dienstleistungsqualität aufrechterhalten oder sogar verbessern.
Für die "Ambulante Intensivpflege" werden analog auch die Begriffe "Außerklinische Intensivpflege", "Beatmungspflege", "1-zu-1-Versorgung", und "24-Stunden-Pflege" verwendet. Der Markt ist stark fragmentiert und bietet Konsolidierungsmöglichkeiten. Das macht die Branche für Private Equity und Finanzinvestoren und große Unternehmen mit Expansionsabsichten interessant. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Erkrankungen wie die Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Obesitas-Hypoventilationssyndrom (OHS), neuromuskuläre Erkrankungen etc., Hauptgründe für einen Bedarf an ambulanter Intensivpflege, weisen steigende Fallzahlen auf. Große Anbieter sind beispielsweise Deutsche Fachpflege Holding (DFH), Bonitas, GIP/ Pro Vita, Renafan und Advita.
Finanzinvestoren zeigen ebenfalls ein zunehmendes Interesse an der Homecare-Branche, da sie das Wachstumspotenzial und die relative Stabilität dieses Sektors erkennen. Private-Equity-Firmen und andere Investoren suchen nach attraktiven Übernahmezielen, um ihre Portfolios zu diversifizieren und langfristige Renditen zu sichern. Aktuelle und ehemalige Stakeholder im Markt der Ambulanten Intensivpflege sind: Adiuva Capital mit der advita-Gruppe, Chequers mit der DFH Deutsche Fachpflege Holding, Advent International mit der DFH Deutsche Fachpflege Holding, Renafan, Home Instead, Bonitas Holding, Ergon Capital mit der Deutsche Intensivpflege Holding, Bregal mit der Deutschen Pflege Gruppe, GHO mit Linimed Fazmed, Vitruvian mit Linimed Fazmed, etc.
Das aktuelle Volumen des globalen Homecare-Marktes liegt bei ca. $ 225 Mrd. Sein reali-sierbares Wachstumspotenzial bis 2016 (bei CAGR von ca. 7,7% p.a.) wird auf zusätzlich ca. $ 70 Mrd. geschätzt, so dass derzeit ein Anstieg auf weltweit ca. $ 295 Mrd. angenommen wird. Das Produkte- / Equipment-Segment im Bereich Homecare-Hilfsmittel beinhaltet bis 2016 voraussichtlich einen Marktanteil von ca. 22% bzw. $ 65 Mrd. bei Planwachstum (CAGR) von ca. 15,5% p.a. Im Zuge von überalternder Bevölkerung, Zunahme chronischer Krankheiten, präferierter am-bulanter Therapie sowie häuslicher Pflege und realisierbarem Kosteneinsparpotenzial gelten Produktneuentwicklungen und Innovationen als die wesentlichsten Wachstumstreiber. [ In den führenden Homecare-Marktregionen NORTAM (Marktanteil 2013 ca. 42% / $ 92 Mrd.) und EU (Marktanteil 2013 ca. 23% / $ 50 Mrd.) mit den größten Märkten Deutschland, Frankreich, UK, Russland kann zukünftig von einem anhaltend stabilen, soliden Wachstum ausge-gangen werden, auch wenn es in nicht unerheblichem Maße an die Entwicklung der Erstattungsfähigkeit bei den länderspezifischen Kostenträgern gekoppelt bleibt. Überdurchschnittliches Wachstumspotenzial erscheint aber vorwiegend in wachstumsstarken Schwellenländern realisierbar.
Entsprechend der zunehmenden Überalterung bei gleichzeitig steigender Wirtschaftskraft und somit auch realisierbaren Gesundheitsprokopfausgaben sind nach Conalliance-Einschätzung überdurchschnittliche Wachstumsraten des Homecare-Marktvolumens insbesondere für Indien, China und Japan zu erwarten. Segmentierung des Homecare-Marktes Das Marktsegment für Rollstühle und Rollstuhlzubehör gehört zum Homecare-Bereich der medizinischen Hilfsmittel (Hinweis: Im deutschen Gesundheitswesen lt. Definition des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dementsprechend sind diese gem. den Hilfsmittel-Richtlinien als sächliche medizinische Leistungen definiert, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, und umfassen Gegenstände, die beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, erleichtern oder ergänzen, z.B. Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel.)
Im angelsächsischen Raum (insbes. USA und Kanada) werden die Hilfsmittel nach deutschem Sprachgebrauch mit der Definition des sog. Durable Medical Equipment (DME) erfasst. (Hinweis: DME steht dabei auch als Synonym für HME (Home Medical Equipment) oder DMEPOS (Durable Medical Equipment, Prosthetics, Orthotics and Supplies). Homecare-Hilfsmittel lassen sich dabei in einen Produkte- / Equipment-, Services- und Telehealth-Bereich kategorisieren. Rollstühle und -zubehör sind wesentlicher Bestandteil des Hilfsmittel-Produktsegments Mobilitätsassistenz / -ausstattung.
Hilfsmittel-Marktsegment: Produkte / Equipment, Selbstdiagnose / Testing / Monitoring / Screening: (u.a.), HIV-Tests, Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, EKG- / EEG-Geräte, Schlafkontrollgeräte, Drogen- u. Alkoholmessgeräte, Cholesterin-Messgeräte, Tumor-Marker, Fruchtbarkeits- u. Schwangerschaftstests, Therapieausstattung / -geräte:, Tragbare Sauerstoffgeräte, Luftzerstäuber, Ventilatoren als Hilfsmittel der Be-atmungstherapie, Insulinpumpen, Infusionspumpen, Dialyse-Ausstattung, Orthosen, Prothesen, Kanülen, Hörgeräte, Ophtalmologische Hilfsmittel, Mobilitätsassistenz / sonst. Mobilitäts-Equipment:, Rollstühle und Zubehör, Gehhilfen, Lift-Systeme, Krankenhausbetten, Ernährung:, Enteral, Parenteral, Fitness:, Herzfrequenz-Messgeräte, Kreislaufmess- / -überwachungsgeräte Hilfsmittel-Marktsegment: Services, Gesundheitsdienstleistungen:, Rehabilitationsleistungen, Infusionstherapie, Beatmungstherapie Hilfsmittel-Marktsegment: Telehealth, Telehealth-Monitore, Monitoring-Ausstattung / Überwachungsgeräte, Überwachungs- / Kontrollleistungen